Wir arbeiten auf der Grundlage gemeinsamer Werte
Achtung der Menschenrechte
Alle Aktivitäten des Auftragnehmers und seiner Mitarbeiter werden unter Achtung der Menschenrechte und öffentlichen Freiheiten durchgeführt, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte enthalten sind.
Diese Grundprinzipien spiegeln sich in den folgenden Verpflichtungen wider:
Beziehungen zu und zwischen den Mitarbeitern
- Der Auftragnehmer übernimmt die Verantwortung für die Schaffung eines Arbeitsumfelds, das frei von jeglicher Art von Diskriminierung und Verhalten ist, das durch jede Art von Gewalt gekennzeichnet ist.
- Alle Mitarbeiter werden von ihren Vorgesetzten, Untergebenen und Kollegen fair und respektvoll behandelt.
- Der Auftragnehmer stellt seinen Mitarbeitern ein sicheres Arbeitsumfeld zur Verfügung und verpflichtet sich, die Unfallschutzmaßnahmen ständig zu aktualisieren und die einschlägigen Vorschriften an allen Orten, an denen er tätig ist, strikt einzuhalten.
- Alle Mitarbeiter sind für die strikte Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften verantwortlich. Sie sind auch verpflichtet, die ihnen zugewiesenen Geräte bei der Durchführung gefährlicher Arbeiten angemessen zu verwenden, ihren Kollegen und Untergebenen Kenntnisse über den Arbeitsschutz zu vermitteln und die Anwendung geeigneter Sicherheitsmaßnahmen zu fördern.
- Der Auftragnehmer erlaubt oder nutzt weder die Arbeit von Minderjährigen noch verwendet er in seiner Geschäftstätigkeit Produkte und Dienstleistungen, die sich aus ihrer Arbeit ergeben. Gleichzeitig kümmert sie sich um die Erfüllung der Vorschriften der Internationalen Arbeitsorganisation in Bezug auf Minderjährige.
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